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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Allgemeine Informationen

Aufgabe der Jugendhilfe ist es, Kindern und Jugendlichen beim Aufwachsen in der Gesellschaft Hilfeleistungen anzubieten und die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die rechtliche und finanzielle Abwicklung der Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, sowie für deren Mütter, Väter oder Pflegefamilien. Die Hilfegewährung kann sowohl in ambulanter Form sowie in stationären und teilstationären Einrichtungen erfolgen.

Der individuelle Hilfebedarf wird grundsätzlich von den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes, der Eingliederungshilfe und dem Pflegekinderdienst festgestellt. Diese Fachkräfte übernehmen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten die Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII).

Die Entscheidungen werden dann nach rechtlicher und finanzieller Prüfung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe umgesetzt. Es werden entsprechende Kostenzusagen an die jeweiligen Träger der Hilfen und Bescheide an die Sorgeberechtigten erteilt.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (§§ 90 ff SGB VIII) wird bei stationären und teilstationären Hilfen von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe geprüft, ob Ansprüche zur teilweisen Deckung der Kosten geltend gemacht werden können. Darunter fallen z.B. Rentenzahlungen, (anteilig) Berufsausbildungsbeihilfen und/oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Die Eltern werden bei stationären und teilstationären Jugendhilfen von der Heranziehungsstelle des Landkreises in Hinblick auf eine Kostenbeitragspflicht überprüft.

Für ambulante Jugendhilfeleistungen ist kein Kostenbeitrag zu zahlen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


Ansprechnpartner/innen:

Buchstabe A-Gh

Frau Schröder

Telefon: 04791 930-2631
Telefax: 04791 930-112631
E-Mail:

Telefonisch erreichbar:

  • Montag von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
  • Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr

Buchstabe Gi-K

Herr Prigge

Telefon: 04791 930-2635
Telefax: 04791 930-112635
E-Mail:

Telefonisch erreichbar:

  • Montag von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
  • Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr

Buchstabe L

Frau Trubitz

Telefon: 04791 930-2632
Telefax: 04791 930-112632
E-Mail:

Telefonisch erreichbar:

  • Freiag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Buchstabe M-O

Frau Brauns

Telefon: 04791 930-2639
Telefax: 04791 930-112639
E-Mail:

Telefonisch erreichbar:

  • Montag von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Buchstabe P-T

N.N.

Telefon: 04791 930-2601
Telefax: 04791 930-112601
E-Mail:

Telefonisch erreichbar:

  • Montag von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
  • Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr

Buchstabe U-Z

Frau Brau

Telefon: 04791 930-2633
Telefax: 04791 930-112633
E-Mail:

Telefonisch erreichbar:

  • Montag von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
  • Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Welche Unterlagen werden benötigt?

Voraussetzung ist die Vorlage eines schriftlichen Antrages (aller sorgeberechtigten Elternteile) inkl. Geburtsurkunde und ggfs. Sorgerechtsnachweisen. Je nach begehrter Jugendhilfeform könnte die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.  Die entsprechende Hilfeplanung erfolgt mit den jeweils zuständigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des allgemeinen Sozialdienstes.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Es erfolgt die Überprüfung einer möglichen Kostenbeitragspflicht.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – (SGB VIII)

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