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Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher

Allgemeine Informationen

Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tage in die Bundesrepublik einreisen. Einige ausländische Staatsangehörige sind dabei von der Visapflicht befreit. Alle anderen haben vor der Einreise ein Besuchsvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Ausland einzuholen.

Im Rahmen des Schengener Abkommens wurden einheitliche Verfahrensweisen für die Visaerteilung zur Einreise in die Mitgliedstaaten erarbeitet. Für Besuchsaufenthalte ist ein Einladungsverfahren erforderlich. Dabei gibt eine Referenzperson(Gastgeber/-in) eine Erklärung ab, für alle erforderlichen Kosten aufzukommen, für Wohnraum zu sorgen und ggf. die Rückreisekosten zu tragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Verdienstnachweis der letzten 6 Monate, ggf. Bankbürgschaft
Welche Gebühren fallen an?

29,- € pro Antrag

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verpflichtungserklärung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Einreise in die Bundesrepublik erfolgen.

Rechtsgrundlage

§§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Bonitätsprüfung sind für den Haushaltsvorstand Einkünfte von 1.500,-- € nachzuweisen, für eine weitere Person innerhalb der Haushaltsgemeinschaft sind 560,-- € nachzuweisen und für jede weitere Person 310,-- €. Hinzu kommen für jede eingeladene Erwachsene Person ein Anteil von 282,-- € und für jede eingeladene minderjährige Person einen Anteil von 141,-- €.

Beispiel:

Eine dreiköpfige Familie in Deutschland lädt 1 ausländischen erwachsenen Gast ein. Die notwendigen monatlichen Einkünfte für eine ausreichende Bonität errechnet sich wie folgt: 

1.500,-- € + 560,-- € + 310,-- € + 282,-- € = 2.652,-- €

Bemerkungen

Um Ihnen jederzeit den besten Service bieten zu können, ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

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