Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
- oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann, der die Vaterschaft anerkennt.
Die Anerkennung der Vaterschaft muss in öffentlicher Urkunde erfolgen. Der Anerkennung muss die Mutter ebenfalls in öffentlicher Urkunde zustimmen.
Es wird empfohlen, die Urkunden schon vor Geburt des Kindes aufnehmen zu lassen.