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Umschreibung ausländischer Führerscheine nach Anlage 11 FeV einschließlich USA und Kanada

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Besitz eines ausländischen Führerscheines sind, der von einem der unten aufgeführten Staaten ausgestellt wurde, ist die Umschreibung der jeweils aufgeführten Fahrerlaubnisklassen unter erleichterten Bedingungen möglich.

Es wird empfohlen, die Umschreibung zeitnah nach der Einreise in Deutschland zu beantragen.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

Voraussetzungen
  • Sie sind im Besitz eines nationalen Führerscheines aus einem Staat der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Bitte beachten Sie in der Anlage auch die Fußnoten zu den Ausstellungsländern.
  • Es handelt sich nicht um einen internationalen Führerschein.
  • Es handelt sich nicht um einen Lern-Führerschein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
  • gültiger ausländischer Führerschein aus einem der unten aufgeführten Staaten
  • amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheines
  • ggf. Klassifizierung vom ADAC
  • bei allen aufgelisteten Staaten mit der Fußnote 7 der Anlage 11 FeV:  Sehtest von einem Optiker (nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Einreise nach Deutschland vor der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis: Nachweis über den Aufenthalt von mindestens 185 Tagen ununterbrochen im Ausstellungsstaat zum Zeitpunkt der Erteilung
Welche Gebühren fallen an?
  • 45,10 €
  • ggf. zzgl. 6,50 € für den Direktversand
  • ggf. zzgl. 11,20 € für einen vorläufigen Führerschein
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sollten Fahrerlaubnisse der Klassen C oder D umgeschrieben werden, werden die Befristungen entsprechend der Fahrerlaubnisverordnung ausgestellt (5 Jahre ab Erteilung der Klasse bzw. Ausstellung des Führerscheines).

Bearbeitungsdauer

Die deutsche Fahrerlaubnis kann unter Erfüllung aller Voraussetzungen und vollständigen Vorlage der notwendigen Unterlagen sofort erteilt werden, wenn nicht das Ablegen einer theoretischen oder praktischen Prüfung erforderlich ist (s. Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung). 

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 

Sollte im Rahmen des Umschreibungsverfahrens das Ablegen einer  praktischen Prüfung erforderlich sein, kann der Antrag über die Fahrschule eingereicht werden.

Bemerkungen

Im Falle einer abzulegenden Prüfung wird empfohlen, vorab zwecks Vorbereitung eine Fahrschule zu kontaktieren.

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