Der Übungsturm an der FTZ kann wieder durch die Ortsfeuerwehren genutzt werden, ausgenommen ist die Wasserversorgung in diesem Bereich. Nutzungsanträge können wieder gestellt werden.
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Übungsturm der Feuerwehrtechnischen Zentrale
Allgemeine Informationen
Zum Zwecke der Aus- und Fortbildung für einzelne Übungsnotwendigkeiten wie zum Beispiel das Anleitern oder auch das Absichern einer Leiter, wie auch die Höhen-, Tiefen und Selbstrettung besteht auf dem Gelände der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) eine vernünftige Möglichkeit.
Für die Rettungsübungen sind verschiedene Geschosshöhen mit Aus- bzw. für die Leiterübungen Einstiegöffnungen vorhanden.
Außerdem bieten sich zusätzlich Übungen zum Befestigen und Hochziehen von Feuerwehrausrüstungsgegenständen, wie z. B. Leitern, Äxten, dem Strahlrohr mit Schlauch o.ä. an.
An wen muss ich mich wenden?
Die Anmeldung erfolgt von der übenden Feuerwehr bzw. Hilfsorganisation bei der Kreisverwaltung - dem Ordnungsamt bzw. der Feuerwehrtechnischen Zentrale.
Die Schlüsselübergabe wird im Rahmen der Anmeldung geregelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Benutzung des Übungsturmes ist unter Verwendung eines Nutzungsantrages (Download siehe unten), eine vorherige Anmeldung notwendig. Der Nutzungsantrag sollte wenigstens 1 Woche vor der geplanten Nutzung, schriftlich per Post, gescannt per mail, per Fax oder auch persönlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Zur konkreten Nutzung, insbesondere in Bezug auf die einzelnen Ortsfeuerwehren ist zwecks Regelung der notwendigen vorhandenen Qualifikation eines Verantwortlichen, den Nutzungszeiten, dem Versicherungsschutz etc. eine Nutzungsordnung notwendig.
Die Nutzungsordnung wurde durch eine Arbeitsgruppe, der Vertreter des Ordnungsamtes der Kreisverwaltung, der Kreisbrandmeister und der Kreisausbildungsleiter sowie Vertreter der Ortsfeuerwehren angehörten, erstellt und steht hier zum Download zur Verfügung.
In den Monaten von September bis April stehen auch die Samstage (sofern keine Nutzung durch die Kreisausbildung erfolgt) zur Nutzung des Übungsturmes zur Verfügung. Die Nutzung an Samstagen beschränkt sich auf die Zeit zwischen 9 bis 16 Uhr.
Rechtsbehelf
Das Hausrecht innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück obliegt dem Landrat. Das Hausrecht und die Aufsicht werden durch vom Landrat beauftragte Personen wahrgenommen. Den entsprechenden Weisungen ist Folge zu leisten.