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Tierseuchenkasse Beihilfeantrag

Allgemeine Informationen
Der Beihilfeantrag der Niedersächsischen Tierseuchenkasse dient der Abrechnung von Blut- und Milchprobenuntersuchungen und Impfungen. Voraussetzung ist die durchgeführte Untersuchung und Impfungen mit Bestätigung durch den Haustierarzt. 
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