Das Gesundheitsamt führt Gutachten zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit von Studierenden und Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten durch.
Voraussetzung für die Durchführung der Untersuchungen ist ein schriftlicher Untersuchungsauftrag der Prüfungsbehörde an das Gesundheitsamt.
Der Termin für die Untersuchung zur Erstellung des Gutachtens muss so früh wie möglich, d. h. sobald für den Prüfungskandidaten erkennbar ist, dass er aus Krankheitsgründen nicht in der Lage ist, an der bevorstehenden Prüfung teilzunehmen, telefonisch im Gesundheitsamt vereinbart werden. Bei kurzfristigen Anmeldungen zur Untersuchung muss damit gerechnet werden, dass das Gesundheitsamt keine Untersuchungstermine mehr zur Verfügung stellen kann. In diesen Fällen muss der Prüfungskandidat sich bei einem anderen Gesundheitsamt um einen Gutachtentermin bemühen.
Die Untersuchungen zur Erstellung der Gutachten zur Prüfungsfähigkeit finden grundsätzlich in den Räumen des Gesundheitsamtes statt.