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Prüfungsfähigkeit

Allgemeine Informationen

Das Gesundheitsamt führt Gutachten zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit von Studierenden und Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten durch.

Voraussetzung für die Durchführung der Untersuchungen ist ein schriftlicher Untersuchungsauftrag der Prüfungsbehörde an das Gesundheitsamt.

Der Termin für die Untersuchung zur Erstellung des Gutachtens muss so früh wie möglich, d. h. sobald für den Prüfungskandidaten erkennbar ist, dass er aus Krankheitsgründen nicht in der Lage ist, an der bevorstehenden Prüfung teilzunehmen, telefonisch im Gesundheitsamt vereinbart werden. Bei kurzfristigen Anmeldungen zur Untersuchung muss damit gerechnet werden, dass das Gesundheitsamt keine Untersuchungstermine mehr zur Verfügung stellen kann. In diesen Fällen muss der Prüfungskandidat sich bei einem anderen Gesundheitsamt um einen Gutachtentermin bemühen.

Die Untersuchungen zur Erstellung der Gutachten zur Prüfungsfähigkeit finden grundsätzlich in den Räumen des Gesundheitsamtes statt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Gutachtenuntersuchung mitzubringen sind:

  • Ihr Personalausweis,
  • Der von Ihnen ausgefüllte Anamnesebogen des Gesundheitsamtes, den Sie mit der Einladung zur Untersuchung erhalten haben,
  • Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte über Ihre Erkrankungen und Behandlungen, die zur Prüfungsunfähigkeit geführt haben.
  • Sofern Sie Medikamente einnehmen, eine Liste dieser Medikamente

Sollten Sie unter einer Gehbeeinträchtigung leiden oder auf den Rollstuhl angewiesen sein, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir einen barrierefreien Zugang zum Untersuchungsraum für Sie ermöglichen.

Anträge / Formulare

Die zur Gutachten-Untersuchung benötigten und von Ihnen auszufüllenden Formulare werden Ihnen mit der Einladung zur Untersuchung zugeschickt oder bei kurzfristiger Anmeldung vor der Untersuchung ausgehändigt.

Bemerkungen

Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU. 

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