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Personenverkehr gewerblich - Genehmigung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Inland die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Taxenverkehr, Mietwagenverkehr, Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 

Sie finden alle erforderlichen Antragsunterlagen auf der rechten Seite unter "Formulare".

Es besteht zudem die Möglichkeit Ihre Anträge auch online zu stellen. Hierfür klicken Sie bitte oben auf der Seite auf die jeweilige Schaltfläche. 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formeller Antrag:

Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge;

Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:

Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigungsgebühr beträgt in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung in der Regel beim:

  • Mietwagenverkehr 75 EUR für das erste Fahrzeug und 37,50 EUR für jedes weitere Fahrzeug,
  • Taxenverkehr 187,50 EUR für das erste Fahrzeug und 75 EUR für jedes weitere Fahrzeug,
  • Gelegenheitsverkehr mit KOM 187,50 EUR für das erste Fahrzeug und 75 EUR für jedes weitere Fahrzeug.
Welche Fristen muss ich beachten?

Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden. 

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Die Bearbeitungsdauer beträgt rund 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

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