Inhaltsbereich

Neuerteilung / Wiedererteilung

Allgemeine Informationen

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht wird grundsätzlich auch eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt. Die Fahrerlaubnis wird nur auf Antrag neu erteilt.

Ist die Fahrerlaubnis wegen Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholgehalt von 1,60 ‰ oder mehr entzogen worden oder handelt es sich um einen wiederholten Entzug, ist eine medizinisch-psychologische Eignungsbegutachtung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Dies gilt auch, wenn wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

Voraussetzungen

Sie waren im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein ein Papierführerschein ist und nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde

für die Antragstellung der Klasse(n) AM, A, A1, A2, B, BE,  L, T:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe

für die Antragstellung der Klasse(n) C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

  • Nachweis über eine Schulung in Erste Hilfe
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • nur bei D-Klassen: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Welche Gebühren fallen an?
  • mindestens 150,00€ (bei Antragstellung zu entrichten)
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollte ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 

zurück