Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
Alle Fragestellungen, die nicht mit einer baulichen Anlage zusammenhängen, sind im Nachbarschaftsrecht geregelt. Für dieses private Nachbarrecht sind die Bauaufsichtsbehörden nicht zuständig (siehe Verweis auf "Nachbarrecht").