Aufgabe des Bundesversorgungsgesetzes ist es, sich der Geschädigten und deren Familienmitgliedern bzw. deren Hinterbliebenen anzunehmen. Es sollen die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder der Kinder ausgeglichen werden. Wesentlicher Bestandteil ist die Kriegsopferfüsorge.
Außerdem können sich Ansprüche aus dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Impfentschädigungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz und dem Opferentschädigungsgesetz ergeben.
Zu den umfangreichen Einzelleistungen gehören folgende einkommens- und vermögensabhängige Leistungen:
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfe zur Beschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges.