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Kriegsopferfürsorge

Allgemeine Informationen

Aufgabe des Bundesversorgungsgesetzes ist es, sich der Geschädigten und deren Familienmitgliedern bzw. deren Hinterbliebenen anzunehmen. Es sollen die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder der Kinder ausgeglichen werden. Wesentlicher Bestandteil ist die Kriegsopferfüsorge.

Außerdem können sich Ansprüche aus dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Impfentschädigungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz und dem Opferentschädigungsgesetz ergeben.

Zu den umfangreichen Einzelleistungen gehören folgende einkommens- und vermögensabhängige Leistungen:

  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Hilfe zur Beschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges.
An wen muss ich mich wenden?

Ob die Voraussetzungen für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz vorliegen, entscheiden die zuständigen Versorgungsämter. Wenn Sie Fragen zu diesem komplizierten Rechtsgebiet haben, lassen Sie sich bitte beraten (Ansprechpartner siehe rechts).

Für die Gewährung der oben genannten Leistungen ist der Landkreis Verden zuständig, stationäre Hilfe wird vom Sozialamt des Landkreises Osterholz bewilligt (Ansprechpartner siehe rechts).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, wird im Rahmen der Beratungsgespräche entschieden.

Rechtsgrundlage

Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Anträge / Formulare

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt auf einer besonderen Website Informationen zur Kriegsopferfürsorge zur Verfügung (siehe rechts).

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