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Kraftfahrzeug Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf den gleichen Halter im Onlineverfahren

Allgemeine Informationen

Sie besitzen ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, welches zuletzt auf Ihren Namen zugelassen war.

Mit der „Internetbasierten Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) wurde Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen die Möglichkeit geschaffen, Außerbetriebsetzungen, Anschriftenänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge selbst vorzunehmen bzw. online zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Bei der eVB-Nummer handelt es sich um einen 7-stelligen alphanumerischen Code.
  • Daten zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer)
  • ein BundID Konto oder für juristische Personen das Mein Unternehmenskonto auf Basis der Elster Zertifizierung
Welche Gebühren fallen an?
  • i.d.R. 17,30 €
  • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens
Zahlungsarten
  • Visa Karte
  • Paypal
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung des Fahrzeuges wird direkt nach erfolgreicher Antragstellung für 10 Tage gültig. In dieser Zeit werden alle notwendigen Dokumente von der Zulassungsstelle erstellt und an Sie versendet. Während dieser Zeit dürfen Sie mit ungesiegelten Kennzeichen fahren.

Solange Sie mit ungesiegelten Kennzeichen fahren, ist der vorläufige Zulassungsnachweis von außen gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

Rechtsgrundlage
  • § 15k Fahrzeugzulassungsverordnung
Was sollte ich noch wissen?
  • Die Zulassungbescheinigung Teil I sowie die Stempel-Plaketten werden Ihnen durch die Zulassungsstelle zugeschickt.
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