Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, das letztmalig im Landkreis Osterholz zugelassen war/ist, müssen Sie die Umschreibung in der hiesigen Zulassungsstelle beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz eines Fahrzeuges, das zuletzt im Landkreis Osterholz zugelassen war/ist
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Osterholz