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Kfz: Feinstaubplakette

Allgemeine Informationen

Ab dem 01.03.2007 dürfen Fahrzeuge in ausgewiesenen Umweltzonen nur noch einfahren, wenn sie mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet sind. Diese Feinstaubplaketten werden von den Zulassungsbehörden ausgegeben, wenn das Fahrzeug die erforderliche Abgasnorm erfüllt. Neben den Zulassungsbehörden dürfen die Feinstaubplaketten auch von AU-Werkstätten und technischen Prüfstellen ausgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Welche Gebühren fallen an?
  • 5,10 €
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

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