Ab dem 01.03.2007 dürfen Fahrzeuge in ausgewiesenen Umweltzonen nur noch einfahren, wenn sie mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet sind. Diese Feinstaubplaketten werden von den Zulassungsbehörden ausgegeben, wenn das Fahrzeug die erforderliche Abgasnorm erfüllt. Neben den Zulassungsbehörden dürfen die Feinstaubplaketten auch von AU-Werkstätten und technischen Prüfstellen ausgegeben werden.
Inhaltsbereich
Kfz: Feinstaubplakette
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Welche Gebühren fallen an?
- 5,10 €
Rechtsgrundlage
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BImSchG+%C2%A7+40&psml=bsbawueprod.psml&max=true
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BImSchG+%C2%A7+47&psml=bsbawueprod.psml&max=true
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV) https://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16507/2_1_35.pdf
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.