Auf einer Karteikartenabschrift sind Führerschein-Daten der Papierführerscheine verzeichnet. Dieses Dokument wird immer nur dann benötigt, wenn für Sie jetzt die Fahrerlaubnisbehörde tätig werden soll, die nicht Ihren letzten (aktuellsten) Führerschein ausgestellt hat. In solchen Fällen bestehen zwei Möglichkeiten:
- Ihr letzter Führerschein wurde nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt und Sie sind zwischenzeitlich in den Landkreis Osterholz umgezogen, der jetzt in einer Fahrerlaubnis-Angelegenheit für Sie tätig werden soll. In diesem Fall forden Sie die Übermittlung der Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle an, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat und bitten um Übermittlung an den Landkreis Osterholz. Die Kontakt-Daten aller Führerscheinstellen im Bundesgegbiet können Sie dem PDF-Dokument "Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden" (siehe unten stehender Punkt "Dokumente") entnehmen.
- Ihr letzter Führerschein wurde vom Landkreis Osterholz ausgestellt und Sie sind zwischenzeitlich in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Führerscheinstelle umgezogen. In diesem Fall können Sie die Übermittlung der Karteikartenabschrift vom Landkreis Osterholz an die jetzt für Sie zuständige Stelle anfordern. Sofern Ihnen die Kontaktdaten der jetzt für Sie zuständigen Führerscheinstelle nicht vorliegen, können Sie dem PDF-Dokument "Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden" (siehe unten stehender Punkt "Dokumente") entnehmen.
Eine Karteikarte ist nur erforderlich, wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind.
Wenn Sie eine Karteikartenabschrift benötigen, senden Sie uns gern formlos eine E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-osterholz.de und geben darin folgende Informationen an:
- Nachname
- Vorname
- Geburtsdatum
- ggf. Geburtsname
- Führerscheinstelle (inkl. Anschrift), in deren Zuständigkeitsbereich Sie umgezogen sind und an die die Karteikartenabschrift übermittelt werden soll