Von Heizöllageranlagen können erhebliche Gefahren für Oberflächengewässer, Grundwasser und somit auch für das Trinkwasser ausgehen. Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht sind die im Schadensfall entstehenden Sanierungskosten vom Verursacher bzw. Betreiber selbst zu zahlen. Der Betreiber einer Heizöllageranlage hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen. Betreiber einer Lageranlage ist derjenige, in dessen Eigentum oder Besitz sich die Anlage befindet. Die Betreiberpflichten können auch auf andere Personen, wie zum Beispiel Mieter übertragen werden. Zu den Pflichten gehört im Allgemeinen:
- Anzeigepflicht, für oberirdische Heizöllageranlagen mit mehr als 1000 Liter Lagervolumen, sowie alle Erdtanks, alle Behälter in Schutz- und festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Die Anzeigepflicht gilt auch bei Stilllegung.
- Eigenüberwachung, d.h. regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen.
- Sofortige Meldung im Schadensfall bei der Polizei oder der Unteren Wasserbehörde.
- Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen, dazu zählen:
Unterirdische Anlagen und Anlagenteile (z. B. Tanks, Rohrleitungen) alle 5 Jahre und unterirdische Anlagen in Wasserschutzgebieten sowie in festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten alle 2,5 Jahre oder bei Stilllegung.
Oberirdische Anlagen und Anlagenteile (z. B. Tanks, Rohrleitungen) über 10.000 l Lagervolumen alle 5 Jahre und oberirdische Anlagen über 1000 l Lagervolumen in Wasserschutzgebieten sowie in festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten alle 5 Jahre oder bei Stilllegung.
Zudem sind Heizöllageranlagen generell vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung prüfpflichtig. - Fachbetriebspflicht, Heizöllageranlagen dürfen nur von wasserrechtlich anerkannten Fachbetrieben (WHG-Fachbetrieben) eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt, gereinigt und stillgelegt werden. Im Zuge der Stilllegung einer Anlage durch einen Fachbetrieb ist das in der Anlage und in den Leitungen enthaltene Heizöl sowie dessen Rückstände vollständig entfernen zu lassen. Füll-, Lüftungs- und Entnahmeleitung sind zu demontieren.