Ab sofort brauchen in der Region tätige Handwerksbetriebe nur noch einmal einen Antrag zu stellen, wenn sie an ihren verschiedenen Einsatzorten in der Region Ausnahmegenehmigungen zum Parken benötigen. Der Kommunalverband Niedersachsen/Bremen führt als neues Serviceprojekt einen Regionalen Handwerker-Parkausweis ein, der ab sofort beim Landkreis beantragt werden kann.
Weitere Einzelheiten wie z.B. die erforderlichen Antragsunterlagen, die Höhe der Gebühren oder die Gültigkeit der Handwerker-Parkgenehmigung können sie dem unten stehenden Merkblatt entnehmen.