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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Allgemeine Informationen

Rentner/innen und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen mit geringem Einkommen können Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung erhalten. Einen Anspruch hat, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann. Da die Grundsicherung nachrangig gewährt wird, müssen vorher alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Aufgabe der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes. Hierzu gehören der Bedarf an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens. Dieser Bedarf wird in der Regel in Form von laufenden, meist monatlich ausgezahlten Leistungen gewährt. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Leistungen zur Krankenbehandlung können gewährt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie sich über Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung in einer eigenen oder angemieteten Wohnung näher beraten lassen wollen, nehmen Sie bitte mit der für Sie zuständigen Wohnortgemeinde Kontakt auf (siehe Link rechts). Es empfiehlt sich, einen Termin zu vereinbaren.

Sofern Sie in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen, sollten Sie Ihren Antrag bei dem Landkreis stellen, in dem Sie vor dem Umzug in die Pflegeeinrichtung gewohnt haben. Befand sich dieser Wohnsitz im Landkreis Osterholz, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Landkreises Osterholz (siehe Ansprechpartner/in rechts).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
  • Belege über Ausgaben:
  • Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung)
  • Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen
  • Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen
  • evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
  • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Grundsicherung wird nach dem 4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt.

Anträge / Formulare

Über die notwendigen Antragsunterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere nützliche Informationen zu Renten finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (siehe Link rechts).

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