Betriebe, die ihr Abwasser nicht direkt in ein Gewässer, sondern über die Kanalisation in eine Kläranlage einleiten, nennt man Indirekteinleiter. Zum Schutz der Kläranlagen und der Gewässer ist die Einleitung von schadstoffhaltigem gewerblichem Abwasser in die Schmutzwasserkanalisation genehmigungspflichtig. Tankstellen oder Kfz-Werkstätten, bei denen mineralölhaltiges Abwasser anfällt, das auf den Betriebsgrundstücken in Ölabscheideranlagen vorbehandelt wird, sind genehmigungspflichtige Indirekteinleiter. Weitere Beispiele sind Zahnarztpraxen mit amalgamhaltigem Abwasser oder metallbearbeitende Betriebe mit schwermetallhaltigem Abwasser.
Inhaltsbereich
Gewerbliches Abwasser
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für eine Indirekteinleitergenehmigung sind abhängig vom Verwaltungsaufwand, die Mindestgebühr beträgt 135,- Euro.