Die Unterhaltung von Gewässern ist ein Gesetzesauftrag. Wichtigste Aufgaben im Rahmen der Gewässerunterhaltung sind das Erhalten des ordnungsgemäßen Wasserabflusses sowie die Pflege und Entwicklung der Gewässer.
Eingeteilt werden die oberirdischen Gewässer in drei Kategorien:
- Gewässer I. Ordnung
Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft - Gewässer II. Ordnung
Gewässer mit überörtlicher Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes - Gewässer III. Ordnung
Gewässer, die nicht Gewässer I. oder II. Ordnung sind
Während die Unterhaltungspflicht für die Gewässer I. und III. Ordnung bei den jeweiligen Eigentümern der Gewässer liegt, sind die Gewässer II. Ordnung von Unterhaltungsverbänden zu unterhalten.