Ändert sich der Name des Inhabers einer Fahrerlaubnis (z.B. nach einer Heirat, Scheidung usw.), sollte der Führerschein in folgenden Fällen erneuert werden:
- der Name auf Ihrem Führerschein ist nicht Ihr Geburtsname oder
- Sie möchten außerhalb von Deutschland Kraftfahrzeuge führen
Sollte Ihr Name sich aufgrund einer Heirat geändert haben und Ihr Führerschein ist auf Ihren Geburtsnamen ausgestellt, benötigen Sie für Fahrten innerhalb von Deutschland keinen neuen Führerschein.