Die Niedersächsische Landesregierung hat am 08.04.2020 die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr beschlossen. Danach ist der Landkreis Osterholz ab dem 18.04.2020 verpflichtet, elektronische Rechnungen mit dem Datenaustauschstandard „X-Rechnung“ zu empfangen.
Inhaltsbereich
Elektronische Rechnung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie können dem Landkreis Ihre Rechnung am einfachsten und auch am sichersten digital zustellen. Laden Sie die Rechnung dafür einfach über den Online-Service hoch.
Entweder laden Sie die Datei als PDF-Dokument oder im Format X-Rechnung hoch.
Voraussetzungen
Rechnung im PDF-Format oder im Format X-Rechnung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Erstellung einer X-Rechnung benötigen Sie die sogenannte Leitweg-ID. Die Leitweg-ID lautet für den Landkreis Osterholz 03356-0-07
Welche Gebühren fallen an?
Dieser Service ist für Sie kostenlos.