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Demonstration & Versammlung

Allgemeine Informationen

Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.

Die Durchführung einer Demonstration / Versammlung unter freien Himmel ist jedoch anzeigepflichtig. Die Anzeige einer Demonstration/Versammlung erfolgt beim Landkreis Osterholz (Ordnungsamt).

An wen muss ich mich wenden?

Bei einer Demonstration / Versammlung im Stadtgebiet der Stadt Osterholz-Scharmbeck wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Osterholz-Scharmbeck

Welche Gebühren fallen an?

Die Anzeige einer Versammlung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Veranstaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Die rechtlichen Grundlagen sind im Nds. Versammlungsgesetz (NVersG) geregelt.

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