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Breitbandversorgung

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich sind die Telekommunikationsunternehmen (TKU) für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur zuständig und verantwortlich. Nur dort, wo die TKU aus wirtschaftlichen Gründen zum Beispiel aufgrund langer Leitungswege und dünner Besiedlungen nicht investieren, ist der öffentlich geförderte Breitbandausbau zulässig.

Der Landkreis Osterholz arbeitet dazu seit 2008 in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Gemeinden Schwanewede, Lilienthal, Grasberg, Ritterhude, Worpswede, der Samtgemeinde Hambergen sowie der Stadt Osterholz-Scharmbeck an der Verbesserung der Breitbanderschließung.

Weitere Informationen können Sie der Seite unter "Links" entnehmen.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder an Ihre Landkreisverwaltung

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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