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Bootskennzeichen

Allgemeine Informationen

Nicht nur für den Straßenverkehr gibt es Regeln sondern auch für Wasserfahrzeuge auf den Gewässern. Der Bootsverkehr auf der Hamme wird durch die Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über die Schifffahrt auf der Hamme geregelt. Da gibt es Vorschriften über das Verhalten im Verkehr, die Besatzung und die Ausrüstung der Wasserfahrzeuge.

Nach dieser Verordnung ist es u.a. vorgeschrieben, dass Wasserfahrzeuge mit Maschinenantrieb, die auf der Hamme geführt werden, mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein müssen. Für Wasserfahrzeuge ohne Maschinenantrieb gilt dies nicht. Wer also mit einem Boot, das einen Motor hat, auf der Hamme fährt, muss an seinem Boot ein amtliches Kennzeichen haben.

Ein solches amtliches Kennzeichen wird auch vom Landkreis Osterholz ausgegeben. Das OHZ-Kennzeichen gilt nicht nur für die Hamme, sondern es ist vom Bundesverkehrsministerium anerkannt worden, so dass es für alle Binnenschifffahrtsstraßen und auch für andere Gewässer Gültigkeit hat. Wer also auf der Weser, den Mecklenburger Seen oder dem Bodensee fahren möchte, braucht kein zusätzliches Kennzeichen, das OHZ-Kennzeichen reicht aus.

Die Bootskennzeichen können Sie nunmehr auch online mit der Online-Ausweisfunktion beantragen. Hierfür klicken Sie bitte unter „Links“ auf der rechten Seite auf "Bootskennzeichen".

Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit den Antrag postalisch zu stellen. Sie finden das erforderliche Antragsformular auf der rechten Seite unter "Formulare".

Von einer Übermittlung von Antragsunterlagen per E-Mail bitten wir aus Sicherheitsgründen Abstand zu nehmen, da eine Manipulation nach Absenden Ihrer Unterlagen vor Eingang der Unterlagen in der Kreisverwaltung nicht ausgeschlossen werden kann.

Wir empfehlen Ihnen den Antrag digital zu stellen. Dies können Sie bequem, sicher und von jeder Zeit von zu Hause aus vornehmen. Hilfestellungen zum Online-Personalausweis und zum Servicekonto vom Bund, der sogenannten BundID, finden Sie unter der Rubrik „Links“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Kennzeichen kann mit einem Vordruck, in dem Angaben zum Eigentümer, zum Boot und zum Motor abgefragt werden, beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Dann wird ein amtliches Kennzeichen zugeteilt und ein entsprechender Ausweis ausgestellt.

  • Kopie Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag)
  • Kopie CE-Konformitätserklärung bei Booten von 2,50 bis 24 m (siehe Hinweise im Antrag)
  • Kopie des Personalausweises

Bitte beachten Sie, dass das Kennzeichen nur auf schriftlichem Weg (Post oder Mail mit eingescannten Unterlagen) beantragt werden kann. Achten Sie dabei bitte darauf, dass alle Unterlagen vollständig und gut lesbar sind.

Wenn Sie die Unterlagen schriftlich einreichen, fügen Sie die o.g. Anlagen bitte in Kopie bei. Alternativ weisen Sie bitte darauf hin, wenn es sich um Originale handelt, die mit dem Ausweis zurückgesandt werden müssen.

Der Ausweis mit dem erteilten Kennzeichen wird Ihnen dann auf dem Postwege übersandt. Sofern Sie eine persönliche Abholung wünschen, können Sie das auf dem Antragsformular vermerken.

Sie können die Unterlagen auch persönlich abgeben. Eine sofortige Bearbeitung und Mitnahme des Ausweises ist allerdings nicht möglich, auch nicht nach vorheriger Terminvereinbarung.

 

Welche Gebühren fallen an?
  • Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens: 20,-- €
  • Änderung einer Eintragung oder Ausstellung eines Ersatzausweises: 10,-- €

Sie erhalten zusammen mit dem Ausweis eine Zahlungsaufforderung mit einem Kassenzeichen. Bitte überweisen Sie erst dann die Gebühr.

Bitte tätigen Sie keine Überweisungen ohne Kassenzeichen und legen auch kein Bargeld zu den Unterlagen.

Was sollte ich noch wissen?

Relevante Änderungen sind dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen (z.B. Umzug, Änderungen der Motordaten, Verkauf des Wasserfahrzeuges).

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