Zum Ausgleich der durch eine Erblindung bedingten Mehraufwendungen können blinde und stark sehbehinderte Menschen Landesblindengeld und ggf. Blindenhilfe erhalten.
Landesblindengeld ist dabei eine freiwillige, einkommensunabhängige Leistung des Landes Niedersachsen.
Blindenhilfe wird dagegen nur unter Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens gewährt.