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Besondere soziale Schwierigkeiten

Allgemeine Informationen

Die wesentliche Aufgabe dieser Hilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen (z.B. Obdachlosigkeit)  zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erhalten Sie grundsätzlich im Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Das Sozialamt des Landkreises informiert und hilft bei ambulanten und stationären Maßnahmen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die kreisangehörige Gemeinde, in der die Obdachlosigkeit entstanden ist. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Vor einer Hilfegewährung sollte Kontakt mit dem zuständigen Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. aufgenommen werden, der eine umfassende Beratung anbietet.(s. unten).

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