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Berufskraftfahrerqualifikation - Fahrerqualifizierungsnachweis

Allgemeine Informationen

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesem Bereich selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t im Güterkraftverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies sieht die europäische Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr vor.

Die Umsetzung in Deutschland erfolgte durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom 14.08.2006, das am 01.10.2006 in Kraft getreten ist.

Was soll mit dieser besonderen Qualifizierung erreicht werden?
Ziel dieser europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung einen defensiven Fahrstil und damit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie einen rationalen Kraftstoffverbrauch

Ab wann benötige ich eine entsprechende Qualifikation?
Für die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE gibt es eine Verpflichtung bereits seit dem 10.09.2008. Für die Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE ist die Verpflichtung am 10.09.2009 eingetreten.

Wie kann die Qualifikation erreicht werden?

  • 1. durch eine 3-jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
  • 2. durch die Grundqualifikation (Ablegung einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer - 240 Min. theoretische Prüfung und 210 Min. praktische Prüfung)
  • 3. durch die beschleunigte Grundqualifikation (Besuch eines Kurses über 140 Zeitstunden und anschließende schriftliche Prüfung - 90 Min. vor der Industrie- und Handelskammer)

Was geschieht nach der Qualifikation?

  • Seit dem 23. Mai 2021 wird bundesweit der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. 
  • Der Inhaber des Fahrerqualifizierungsnachweises muss dann alle 5 Jahre bei der Verlängerung seiner Fahrerlaubnis eine Weiterbildung nachweisen.

Was ist unter Weiterbildung zu verstehen und wer benötigt sie?

  • Eine Weiterbildung kann bei entsprechend anerkannten Ausbildungsstätten erworben werden oder bei Fahrschulen mit der Fahrschulerlaubnis der Klassen CE und/oder DE.
  • Eine Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Unterrichtsstunden und soll eine Vertiefung der Kenntnisbereiche Verkehrssicherheit und sparsamer Kraftstoffverbrauch beinhalten.
Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz des EU-Kartenführerscheines (falls nicht, ist dieser zeitgleich zu beantragen, s. Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • EU-Kartenführerschein (falls noch nicht vorhanden, ist dieser zeitgleich zu beantragen, s. Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein.)
  • Karteikartenabschrift, sofern der derzeit vorhandene Führerschein ein Papierführerschein ist und nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
  • aktuellen Fahrerqualifizierungsnachweis - falls vorhanden
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
  • Nachweis über die Grundqualifikation oder die Weiterbildung (5 Module) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, sofern diese nicht online im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) hinterlegt sind
Welche Gebühren fallen an?
  • 35,00 €
  • ggfs. zzgl. 33,00 € falls Sie derzeit noch im Besitz eines Papierführerscheines sein sollten (Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein)
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist 5 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. 

Bearbeitungsdauer

Die Beantragung einer Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises empfiehlt sich etwa 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit. 

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Ausfüllung eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 

Bemerkungen

Der Antrag auf Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. 

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird direkt von der Bundesdruckerei postalisch zugestellt, d.h. eine Abholung bei der Führerscheinstelle ist nicht möglich.

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