Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben.
Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu lehren und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Über die Fahrerlaubnis wird von der Führerscheinbehörde eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese rosa Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, man darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen fahren.