Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Ausbildungsförderung wird dabei für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Dieser Bedarf umfasst die Aufwendungen, die nach Art der Ausbildung (Schultyp) und Unterbringung (bei den Eltern oder auswärtig) typischerweise erforderlich sind und in einer Höhe, wie sie hierfür üblicherweise anfallen.
Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Kollegs, Akademien und Hochschulen.
Betriebliche Ausbildungen können nach dem BAföG nicht gefördert werden. Dies gilt auch für den begleitenden Berufsschulunterricht