Tipps zum Thema Vergabe
Bei der Teilnahme an Auftragsvergaben von öffentlichen Auftraggebern gibt es einige Spielregeln zu beachten. Tipps zur Angebotsabgabe können Sie der beigefügten Checkliste entnehmen.
Submission/Angebotsöffnung
Bei beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) ist eine Teilnahme der Bieter und ihrer Bevollmächtigten an der Submission möglich. Alle Bieter erhalten im Anschluss an die Angebotseröffnung das Submissionsergebnis automatisch per E-Mail zugesandt. Sie müssen somit Ihren Angebotsunterlagen keinen frankierten Rückumschlag beifügen.
Bei freihändigen Vergaben ist die Angebotsöffnung nicht öffentlich. Das Ergebnis der Angebotsöffnung darf den Bietern auch nicht mitgeteilt werden.
Bei Vergaben für Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) ist weder eine Teilnahme an der Angebotsöffnung noch die Bekanntmachung des Ergebnisses der Angebotsöffnung erlaubt.
Aktueller Hinweis aufgrund der COVID-19-Pandemie:
Die Angebotsöffnung erfolgt aufgrund der COVID-19 Pandemie gemäß § 3 Abs. 4 NWertVO in Abwesenheit der Bieter und ihrer Bevollmächtigten und ohne Verlesung nach Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber stellt die in § 14 a Abs. 3 Nr. 2 Sätze 2 und 3 VOB/A genannten Informationen den Bietern unverzüglich zur Verfügung.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie in allen Belangen des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens. Wir sorgen für einen fairen Wettbewerb!