Auftragsentscheidungen
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen.
Auftragsvergaben nach der VOB
Der Landkreis Osterholz informiert hier nach
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer und
- Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer
für die Dauer von 6 Monaten über jeden vergebenen Auftrag (§ 20 Abs. 3 VOB/A).
Auftragsvergaben nach der UVgO
Der Landkreis Osterholz informiert hier nach
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und
- Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb
für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 30 UVgO).
Alle Auftragsentscheidungen werden auch auf der Bekanntmachungsplattform der Deutschen eVergabe veröffentlicht.