Personalrat
Herzlich Willkommen beim Personalrat des Landkreises Osterholz!
Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern ist in Deutschland gesetzlich vorgesehen. Für den Landkreis Osterholz gelten hierfür die Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG). Dieses räumt Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Mitspracherechte bei zahlreichen Maßnahmen ein. Von der Einstellung neuer Kolleginnen oder Kollegen, über die Gestaltung von Arbeitsbedingungen bis hin zu sozialen Maßnahmen, beispielsweise rund um den Gesundheitsschutz, in allen Angelegenheiten ist die Mitarbeitervertretung bei den Entscheidungen zu beteiligen.
Als Personalrat vertreten wir die Interessen von mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Landkreis Osterholz an verschiedenen Standorten. Diesen Kolleginnen und Kollegen stehen wir als Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und dem Arbeitsumfeld zur Verfügung.