Förderprogramme für Unternehmen
Für Unternehmen stehen Fördermittel vom Land, vom Bund und von der EU für verschiedene Maßnahmen, wie z. B. Investitionen, Innovationen, Betriebsmittel, Qualifizierung, Personalentwicklung, Marketing und Messeteilnahmen zur Verfügung. Diese sind in Form von Zuschüssen oder insbesondere als Darlehen zu beantragen. Aber auch Bürgschaften oder Beteiligungen können helfen, eine passende Finanzierung zu gestalten. Weiterhin gibt es seit Juni 2018 auch eine eigene kommunale Zuschussförderung.
Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, der NBank, der Förderbank für Niedersachsen, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und der Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft GmbH.
Der Landkreis Osterholz wurde nach der neuen von Bund und Ländern beschlossenen Förderkarte für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als GRW-Fördergebiet aufgenommen. Dies bedeutet, dass für kleine und mittlere Unternehmen zusätzliche Darlehensprogramme für Finanzierungen zur Verfügung stehen, aber auch Betriebe mit überwiegend überregionalen Absatz bei Investitionen Zuschüsse beantragen können, sofern auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der NBank "Einzelbetriebliche Investitionsförderung".
Förderung von Investitionen für Innovation, Energie- und Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Landkreis Osterholz
Seit Juni 2018 ist die o.g. Richtlinie in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie werden KMU und Existenzgründer bei Investitionen unterstützt. Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer oder verbesserter Produkte und Herstellungsverfahren sowie zur Einsparung von Energie und Ressourcen. Die Förderung beläuft sich auf 10 bzw. 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und beträgt bis zu 50.000 €. Pro Jahr gibt es zwei Antragsstichtage, den 31. März und den 30. September.
Die Finanzierung der Förderung erfolgt allein aus Mitteln der Gemeinden, der Stadt und dem Landkreis. Somit wurde erstmalig eine Förderung aus eigenen Mitteln auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft im Landkreis Osterholz nachhaltig zu stärken.
Den Antragsvordruck und die Richtlinie finden Sie nebenstehend als Download.
Innovationsförderung
Das Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW) kann Sie im Auftrag der Wirtschaftsförderung des Landkreises beraten, wenn Sie Fördermittel für Innovationen in Ihrem Unternehmen beantragen wollen. Informationen über die Innovationsförderung des Landkreises und das TZEW finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Technologietransfer".
Fördermittelsprechtage mit der NBank
Regelmäßig werden auch Fördermittelsprechtage für Unternehmen und Existenzgründer/innen angeboten. Bei den Sprechtagen können mit dem Ansprechpartner der NBank für den Landkreis Osterholz persönlich Finanzierungsfragen geklärt werden. Termine finden Sie auf unserer Internetseite unter Wirtschaftstermine. Um einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftsförderung.
Für eine persönliche Beratung steht Ihnen die Wirtschaftsförderung gerne zur Verfügung.