Die Fördermittel werden entweder vom Land oder Bund vergeben. Für die Mittel des Landes Niedersachsen ist vorrangig die NBank zuständig.
Auf der Internetseite der NBank sind unter dem Reiter "Corona Sonderprogramme" viele Hilfen aufgelistet. Neben den Fördermitteln der NBank werden auch die Bundeshilfsmittel aufgezeigt.
Zu den relevantesten niedersächsischen Förderungen für Unternehmen zählen:
- Digitalisierungsberatung im Einzelhandel
- Aufstockung Überbrückungshilfe - Ausgleich der Umsatzverluste für die Veranstaltungswirtschaft und das Schaustellergewerbe
- Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
- Entlastung Ausbildungsbetriebe - Prämie für Verlängerung oder zusätzliche Ausbildungsverträge
- Innovationsgutscheine - Förderung für die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur
- Niedersachsen Schnellkredit - für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten
- Photovoltaik - Batteriespeicher
- Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 - Energieeffizienz-, Klimaschutz oder Ressourcheneffizienzprojekte - gefördert wird je eingesparter Tonne CO2- Aquivalent p.a.
Bundeshilfen für Unternehmen:
- November- (bis 30.04.2021) und Dezemberhilfe (bis 30.04.2021), es werden jeweils 75% des Vergleichsumsatze erstattet
- Überbrückungshilfe II (bis 31.03.2021) und Überbrückungshilfe III (bis Ende Juni 2021), es werden ab einem Umsatzeinbruch von 30% gestaffelt die bestehenden Fixkosten erstattet
- Betriebskostenpauschale von 25% für Soloselbständige
- Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Weiterhin werden durch die KfW für Unternehmen, die insbesondere durch die Corona-Krise gezeichnet sind, spezielle Kredite angeboten.
Darüber hinaus gibt es auch noch einzelne Hilfen für gemeinnützige Organisationen, Vereine oder Kultur- und Bildungseinrichtungen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den nebenstehenden Links sowie ein PDF mit einer Förderübersicht der NBank. Natürlich können Sie sich aber auch gerne bei den nebenstehenden Kontakten melden für weitere Informationen.