Die Verordnung sieht vor, dass Besuche in zoologischen Gärten, Tierparks, Freilichtmuseen, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen und weitläufigen Anlagen im Freien zulässig sind, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Der Betreiber hat Maßnahme zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung des Abstandsgebots zu treffen. Dies gilt ebenso für den Besuch von Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten. Damit können beispielsweise im Landkreis Osterholz der Tiergarten Ludwigslust und die Worpsweder Museen wieder ihre Türen öffnen. Religiöse Zusammenkünfte sind ebenfalls wieder unter Einhaltung der Mindestabstände erlaubt.
Auch Parzellen auf einem Campingplatz, die ganzjährig oder für die Dauer einer Saison vermietet sind, können wieder genutzt werden. Darüber hinaus bleiben Campingplätze aber weiterhin geschlossen. Das Verbot des kurzfristigen Aufenthaltes zu touristischen Zwecken in Zweitwohnungen wurde ebenfalls aus der Niedersächsischen Verordnung gestrichen.
Erlaubt ist weiterhin wieder der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Geräteräume und ähnliche Räumlichkeiten sind ebenso vom Abstandsgebot umfasst. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist weiterhin nicht zulässig. Öffentliche Spielplätze im Freien können ebenso ab dem 6. Mai 2020 wieder von Kindern bis zum 12. Lebensjahr unter Aufsicht einer volljährigen Person besucht werden. Auch hier gilt der Mindestabstand.
Klargestellt hat das Land Niedersachsen zudem, dass unter den verbotenen Veranstaltungen, Zusammenkünften und ähnlichen Ansammlungen auch unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals etc. fallen. „Der weit überwiegende Anteil an Schützenfesten und Erntefesten sind im Landkreis bereits von den Veranstaltern vernünftiger Weise abgesagt worden“, erklärt Landrat Bernd Lütjen. „Ich begrüße die konkrete Regelung des Landes dazu dennoch. Weiterhin gilt aber: Die Regelung heißt nicht, dass nach dem 31. August 2020 alle Veranstaltungen wieder wie gewohnt stattfinden können. Wir werden hierfür die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abwarten müssen, bevor es verlässliche Aussagen dazu geben kann.“
Neben der Notbetreuung in der Kindertageseinrichtung und in der Schule sieht die Verordnung des Landes auch die Möglichkeit einer privaten Betreuung von höchstens fünf Kindern vor, beispielsweise in der Nachbarschaft. Dazu gelten besondere Vorgaben. Darüber hinaus enthält die neue Verordnung kleinere Korrekturen bzw. Veränderungen.
Um der Bevölkerung in Niedersachsen eine Perspektive für die weiteren Entwicklungen zu geben, hat das Land Niedersachsen gestern einen Stufenplan „Der Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona“ vorgestellt. Dieser enthält fünf Stufen zur schrittweisen Lockerung der derzeit bestehenden Maßnahmen. Aktuell befindet sich Niedersachsen in Stufe 1. Die zweite Stufe soll zum 11. Mai 2020 folgen. Ministerpräsident Stephan verdeutlichte bei der Vorstellung, dass die Zeitpunkte des Stufenplans vom weiteren Infektionsgeschehen abhängig seien und damit keineswegs fix. Dies unterstützt Landrat Bernd Lütjen: „Es ist wichtig, allen eine Perspektive zu bieten. Der Stufenplan ist aber kein Freifahrtschein, die jetzt gültigen Regelungen vorzeitig aufzuweichen. Ich bitte daher weiterhin jeden Einzelnen und jede Einzelne mit der derzeitigen Situation verantwortungsbewusst umzugehen. Wir müssen weiterhin Abstand zueinander halten und Kontakte minimieren“, so Lütjen weiter. Ein erfreuliches Zeichen sei, dass die mittlerweile in Geschäften und ÖPNV seit einer Woche geltende Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Gesellschaft angekommen sei. „Natürlich ist dies etwas, an das wir uns alle noch gewöhnen müssen, sowohl als Träger der Mund-Nasen-Bedeckung, als an das Erscheinungsbild, wenn wir uns beispielsweise im Supermarkt bewegen. Diese Pflicht wird aber weiterhin neben dem ausreichenden Abstand einer der wichtigsten Faktoren zur weiteren Entspannung der Infektionszahlen sein“, so Lütjen abschließend.
Im Landkreis Osterholz hat sich am Dienstag kein neuer Coronafall ergeben. Weiterhin liegen 83 bestätigte Fälle vor. 74 Personen sind bereits gesund, 9 befinden sich in Quarantäne, vier davon im Kreiskrankenhaus in Osterholz-Scharmbeck. Von den bislang 296 erfassten Kontaktpersonen befinden sich noch 35 Personen in Quarantäne.
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Osterholz umfangreiche Informationen im Internet zusammengestellt. Häufig gestellte Fragen werden unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen beantwortet. Außerdem ist beim Landkreis Osterholz weiterhin ein Bürgertelefon geschaltet. Dies ist von montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 04791 930 2901 erreichbar. Alle aktuellen Informationen stellt der Landkreis Osterholz auch unter www.landkreis-osterholz.de/corona.