Ausweisung eines Natuschutzgebietes "Teichfledermausgewässer in der Gemeinde Schwanewede"
Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs vom 27.08. - 27.09.2019
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, in der Gemeinde Schwanewede einen etwa 101 Hektar großen Gebietsteil des FFH-Gebietes 187 „Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“ und die sich hiermit überschneidenden Teile des EU-Vogelschutzgebietes V27 „Unterweser“ als Naturschutzgebiet zu sichern. Zusätzlich sollen kleinere, hieran direkt angrenzende und für den Naturschutz wertvolle Bereiche in das Naturschutzgebiet einbezogen werden.
Das geplante Naturschutzgebiet „Teichfledermausgewässer in der Gemeinde Schwanewede“ umfasst größtenteils zusammenhängende Fließ- und Stillgewässer (Gräben, Flethe und Teiche), deren Ufer- und Böschungsbereiche sowie unterschiedlich breite Gewässerrandstreifen. Es erweitert sich um feuchte Niederungsbereiche bei Meyenburg und nördlich von Aschwarden mit Au- und Bruchwäldern, Sümpfen, naturnahen Teichen und überwiegend extensiv genutztem Grünland.
Die Fließgewässer liegen größtenteils in einer typischen, weithin offenen Marschenlandschaft. Entlang der Uferböschungen finden sich feuchte Hochstaudenfluren, Röhrichte und Ruderalfluren sowie vereinzelt auch Ufergehölze und kleine Bruchwaldstrukturen. Die Stillgewässer sind überwiegend durch Kleiabbau entstanden und haben sich zum Teil zu naturnahen Teichen mit partiell flutender Wasservegetation, Schilf-Röhrichten und Weidengebüschen entwickelt.
Die Fließ- und Stillgewässer im geplanten Naturschutzgebiet sind wichtige Lebensräume für die Teichfledermaus sowie den Fischotter und zudem wichtige Elemente eines Biotopverbundes. Darüber hinaus werden insbesondere die Stillgewässer von zahlreichen Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Schlafgewässer genutzt.
Das förmliche Beteiligungsverfahren wird nunmehr durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird dabei durch die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs in der betroffenen Gemeinde Schwanewede beteiligt.
Die öffentliche Auslegung findet vom 27.08. - 27.09.2019 statt.
Der Ort der öffentlichen Auslegung und die konkreten Auslegungszeiten, während derer Einsicht in den Verordnungsentwurf genommen werden kann, können der Bekanntmachung der Gemeinde Schwanewede entnommen werden (siehe nebenstehende Dokumente).
Weiterhin wird in den nebenstehenden Dokumenten der Entwurf der Verordnung, bestehend aus Verordnungstext und Karten nebst Begründung, zur Einsichtnahme bereitgestellt.