Sprachheilberatung
Die „Hör- und Sprachheilberatung“ ist eine gemeinsame Leistung des Landessozialamtes mit den örtlichen Gesundheitsämtern in Niedersachsen. Auch im Gesundheitsamt Osterholz werden hierfür in regelmäßigen Abständen ca. 7 Sprechtage pro Jahr durchgeführt. Für eine Teilnahme an dem Sprechtag ist keine Überweisung notwendig. Es wird keine Gebühr erhoben. Angesichts der begrenzten Termine pro Jahr, muss leider mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden.
Im Rahmen des Sprechtages werden Eltern von Kindern mit Hör- und wesentlichen Sprachstörungen gem. § 62 SGB IX über Möglichkeiten der weiteren Förderung und Behandlung beraten. Im Vorfeld sollte bereits eine ambulante logopädische Therapie im Umfang von mindestens zwei Rezeptverordnungen stattgefunden haben. Im Zuge des Sprechtages im Gesundheitsamt werden dann vorliegende Befunde und Berichte ebenso berücksichtigt wie die Ergebnisse der aktuellen Überprüfung des Kindes sowie die Angaben und Vorstellungen der Eltern.
Das Selbstverständnis der Sprachheilberatung ist von einer ganzheitlichen Sichtweise menschlicher Lernprozesse und der besonderen Bedeutung sprachlicher Kommunikation für Menschwerdung und gesellschaftliche Teilhabe geprägt. Präventiven Maßnahmen und Angeboten zur Früherkennung und –intervention wird ein besonderer Stellenwert beigemessen. Dies können neben den Beratungen der Eltern auch die pädagogischen Angebote von Kindertageseinrichtungen sein, ambulante Maßnahmen oder andere Hilfen, z.B. in teilstationärer oder stationärer Form.
Soweit notwendig, kann es im Vorschulalter auch zur Empfehlung der Aufnahme in eine „teilstationäre Sprachheilbehandlung“ kommen. Diese wird in einem Sprachheilkindergarten oder einem Kindergarten für Hörgeschädigte als Komplexleistung angeboten. Das heißt: Interdisziplinäre Arbeit (Pädagogik, Sprachtherapie, Psychologie, Bewegungstherapie) in Kleingruppen – bei gemeinsamer Kostenabwicklung durch Sozialämter und Krankenkassen. Im Schulalter stehen für hartnäckige Störungen neben den förderpädagogischen Angeboten auch „stationäre Sprachheilbehandlungen“ in einem Sprachheilzentrum zur Verfügung.
Über das Ergebnis wird ein Sprechtagsbericht erstellt, der den Eltern – und mit deren Einverständnis ggf. weiteren Fachleuten, Einrichtungen und Kostenträgern – zur Verfügung gestellt wird.
Wenn Sie Beratungsbedarf zu diesem Thema haben oder einen Termin vereinbaren möchten wenden Sie sich bitte an den rechts aufgeführten Ansprechpartner.