Infektionskrankheiten
Die Devise ist: vorbeugen statt heilen. Im Rahmen des Infektionsschutzes trägt das Gesundheitsamt dazu bei, die Entstehung und Weiterverbreitung von ansteckenden Krankheiten möglichst frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Infektionskrankheiten treten auch heute oft auf. Dabei sind viele Erkrankungen oftmals gut zu behandeln. Andere Krankheiten werden mitunter chronisch und schwächen den Körper. Bei vielen Infektionskrankheiten kann man über eine rechtzeitige und anschließend konsequent aufgefrischte Impfung einer Erkrankung vorbeugen.
Antworten auf Fragen zu den unterschiedlichsten Infektionskrankheiten finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes (Link siehe unten).
Um die Weiterverbreitung einer Erkrankung zu verhindern, hat das Gesundheitsamt den Auftrag, nach Möglichkeit unverzüglich die Quelle bzw. die Ursache einer Erkrankung zu lokalisieren und entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Quarantäneanordnungen oder Tätigkeitsverbote, zu veranlassen. Aus diesem Grund sind sowohl Ärzte wie auch Labore dazu verpflichtet, den Verdacht oder den Nachweis bestimmter Krankheitsfälle unverzüglich an das Gesundheitsamt zu melden (Meldebogen für Ärzte siehe unten).