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Finanzielle Hilfen für ältere Menschen
Ältere Menschen, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt sowie die zusätzlich anfallenden besonderen Kosten zu bestreiten, können auf Antrag diverse finanzielle Hilfen erhalten.
Grundsätzlich gilt:
Wohnen Sie in einer eigenen oder angemieteten Wohnung, informieren Sie sich bitte beim Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Möchten Sie dagegen Hilfe für eine stationäre Unterbringung beantragen (z.B. in einem Alten- oder Pflegeheim), so ist das Sozialamt des Landkreises für Sie zuständig.
Wenn Ihr Nachname mit den Buchstaben A - K beginnt, wenden Sie sich bitte an Frau Umlandt.
Wenn Ihr Nachname mit den Buchstaben L - Z beginnt ist Frau Streng für Sie zuständig.