Beruf und Ausbildung
Im Sachgebiet „Jugendsozialarbeit“ betreut das Jugendamt Maßnahmen zur Integration benachteiligter, erwerbsloser Jugendlicher mit schlechten oder fehlenden Schulabschlüssen.
Zielgruppe sind junge Menschen ist im Alter von 14 bis 27 Jahren.
Bei Interesse wenden Sie sich an die Jugendwerkstatt des Landkreises Osterholz.
Maßnahme "Jugendwerkstatt Osterholz"
- Jugendliche MigrantInnen nach SGB II
- Jugendliche MigrantInnen nach § 104 Aufenthaltsgesetz und Altfallregelung § 10 Beschäftigungsverfahrensordnung
- Junge Menschen gemäß § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit
- Junge SpätaussiedlerInnen
Das Projekt "Jugendwerkstatt Osterholz" wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen gefördert. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler/-innen und Studierende.
Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Schülerinnen und Schüler können die Leistung beim Sozialamt des Landkreises Osterholz beantragen.