Gleichstellung
Leitsatz der Arbeit
"Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit anerkennt." (Elisabeth Selbert, Juristin und Politikerin, eine der Mütter des Grundgesetzes)
Gleichstellung
Der Landkreis Osterholz richtete bereits am 01.04.1988 eine Gleichstellungsstelle mit einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten ein. Er war einer der ersten Landkreise in Niedersachsen, der diese Aufgabe ohne gesetzliche Verpflichtung wahrnahm. Fortschrittliches Denken und Handeln führte zu einer kontinuierlichen und konstruktiven Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in Sachen Gleichberechtigung und Chancengleichheit.
Gesetzliche Grundlagen
Grundgesetz Art. 3 Abs. 2:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Niedersächsische Verfassung Art. 3 Abs. 2 Satz 3:
Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.
Verwaltungsinterner Arbeitsbereich
- Teilnahme an relevanten Ausschusssitzungen
- Einbeziehung bei personellen Angelegenheiten und Entscheidungsfindungen
- Zusammenarbeit im Fortbildungsbereich
- Themen- bzw. situationsbezogene Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ämtern, Fachbereichen und Stabsstellen
Öffentlicher Arbeitsbereich
- Abbau von Gleichstellungsdefiziten im örtlichen Lebensumfeld
- Informationen über Rechte und Gesetze
- Strukturveränderungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in allen Lebensbereichen
- Bildungsangebote für Frauen zu aktuellen Themen in Kooperation mit den Bildungsträgern im Landkreis Osterholz
- Vermittlung von Interessengruppen und Arbeitskreisen, Fachforen und Netzwerken
- Zusammenarbeit in Arbeitsgemeinschaften und Projekten
- Vorträge, Veranstaltungen und Veröffentlichungen