Fachberatung für Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine familienähnlich konzipierte Betreuungsform, die die Bildung und Betreuung der Kinder zum Ziel hat. Die Betreuung kann sowohl im Haushalt der Kindertagespflegeperson als auch im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Kindertagespflegeperson benötigen eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII). Diese wird nach entsprechender Qualifizierung und auf Antrag durch das Jugendamt Osterholz erteilt.
Der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in einer Krippe oder in der Kindertagespflege erfüllt werden.
Insgesamt bezieht sich das Betreuungsangebot auf Kinder im Alter von 0-14 Jahren. Die Vermittlung, Beratung und Finanzierung erfolgt durch die Fachberaterinnen für Kindertagespflege.