Bauen
Sie wollen auf die Zukunft bauen?
Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen, unter denen Sie...
- eine Baugenehmigung brauchen,
- eine Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten anmelden oder
- eine Nutzungsänderung beantragen müssen.
Auch viele interessante Informations- und Antragsunterlagen stehen für Sie bereit.
Das Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz bietet Ihnen eine Vielzahl von Leistungen rund um das Thema Bauen an.
Neben der klassischen Aufgabe der Sicherung des öffentlichen Baurechts bieten wir Ihnen Leistungen der Förderung des Wohnungsbaus und des Denkmalschutzes an.
Mit Kompetenz und Einsatzbereitschaft wird von der Beratung bis zur Baugenehmigung ein nahezu umfassendes Serviceangebot bereitgestellt. Unsere besondere Serviceleistung sind die garantierten Bearbeitungszeiten von 30 Tagen für Einfamilienhäuser und von 50 Tagen für gewerbliche Bauvorhaben. Bitte informieren Sie sich über die Voraussetzungen für die Servicegarantien.
Sie möchten als Bauherr oder Entwurfsverfasser jederzeit die Antragsdaten und den Bearbeitungsstand einsehen? Mit unseren Service "Bauakte online" ist das rund um die Uhr möglich.
Informationen zur neuen Niedersächsischen Bauordnung erhalten Sie auf der Seite Informationen für Bau-Profis.