Kreisstraßen
Straßen müssen zur Werterhaltung und Verkehrssicherheit verwaltet und unterhalten werden. Der Landkreis ist Eigentümer und somit Baulastträger von 196 km Kreisstraßen und 148 km dazugehöriger Radwege. Das Kreisstraßen– und Radwegenetz erstreckt sich über den gesamten Landkreis und bildet zusammen mit den Gemeindestraßen und Landesstraßen die schnelle Verbindung zwischen den Ortschaften, Städten und Gemeinden.
Die Baulast für die Gemeindestraßen liegt bei den einzelnen Gemeinden, die Baulast für die Landesstraßen im Landkreis Osterholz tragen je nach Region die Straßenbauämter in Verden und Stade.
Der Landkreis Osterholz ist als Baulastträger verpflichtet, das Kreisstraßen– und Radwegenetz zu unterhalten. Das heißt, vorhandene Straßen und Radwege müssen erhalten und ausgebaut werden, um bei ständig wachsender Beanspruchung die Verkehrssicherheit, den Fahrkomfort und eine lange Nutzungsdauer zu gewährleisten.
Zu den Beanspruchungen auf Kreisstraßen zählen der stetige Anstieg des Schwerlastverkehrs durch Lkw und eine wachsende Verkehrsbelastung durch Pkw. Auf bestimmten Kreisstraßenabschnitten ist es außerdem notwendig, aus Gründen der Schulwegsicherung, oder aber auch aus touristischen Gründen, neue Radwege anzulegen.
Die Unterhaltung vor Ort wird durch die Kreisstraßenmeisterei, dem Bauhof des Landkreises, betrieben. Die Kreisstraßenmeisterei ist für die Pflege der Fahrbahnenrandbereiche zuständig und erledigt auch kleine Reparaturarbeiten.
Für die Planung und Durchführung der Baumaßnahmen und für alle Fragen zum Thema Kreisstraßen und Radwege an Kreisstraßen im Landkreis Osterholz ist das Sachgebiet Straßenbau und Straßenverwaltung im Umweltamt zuständig.
Im Einzelnen werden folgende Sachbereiche vom Sachgebiet Straßenbau und Straßenverwaltung wahrgenommen :
- Planungen für den Um – und Ausbau von Kreisstraßen und Radwegen
- Maßnahmen zur Werterhaltung von Kreisstraßen und Radwegen
- Bewertung von Unfallschwerpunkten
- Verbesserung der Verkehrssicherheit an Kreisstraßen und Radwegen
- Widmung, Einziehung und Umstufung von Kreisstraßen
- Ausnahmegenehmigung und Erlaubnisse zur Sondernutzung an Kreisstraßen
Aufgabe der Kreisstraßenmeisterei (KSM) ist die Unterhaltung der 196 km Kreisstraßen und 147 km dazugehöriger Radwege. Die Fahrzeuge der KSM sind an ihrer orangegelben Sicherheitsfarbe, den Warnmarkierungen und Rundumlichtern leicht zu erkennen.
Die KSM sorgt auch für Ihre Sicherheit auf den Kreisstraßen. Die Straßenwärter pflegen den gesamten Straßenraum, sei es das Ausbessern der Straßenoberfläche, das Aufstellen und Kontrollieren der Beschilderung, die Unterhaltung der Entwässerungseinrichtungen oder die Pflege des Straßenbegleitgrüns. Den vielen Bäumen und Sträuchern an den Kreisstraßen gilt das besondere Augenmerk der geschulten Mitarbeiter. Damit von den Bäumen keine Gefahr durch herabfallende Äste ausgehen kann, werden diese regelmäßig beobachtet und mit Hilfe eines Hubsteigers gepflegt.
Alle diese Arbeiten finden im Verkehrsraum statt und Beeinträchtigungen des Verkehrs lassen sich leider nicht immer vermeiden. Fahren Sie hier bitte besonders vorsichtig und haben Sie Verständnis für die Mitarbeiter, die ihre gefährliche Arbeit im Sinne der Verkehrssicherheit erledigen.
Damit auch im Winter die Sicherheit nicht zu kurz kommt, ist ein umfassender Winterdienst (Streu- und Räumdienst) organisiert. Es beginnt im Bedarfsfall mit der frühmorgendlichen Kontrolle durch einen Streckenwart, der bekannte kritische Stellen auf den Straßen in Augenschein nimmt und dann ggf. die einsatzbereiten Mitarbeiter alarmiert. Notwendig ist dieses aufwendige Verfahren, weil die Wetterdienste keine sicheren Prognosen abgeben können und lokale Gegebenheiten nur unzureichend berücksichtigen.
Weiterhin werden alle Baumaßnahmen an den Kreisstraßen beaufsichtigt und bis zur Fertigstellung begleitet, um einen hohen Sicherheitsstandard für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.