Impfzentrum des Landkreises Osterholz
Der Landkreis hat zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Kreisgebietes mit dem zugelassenen Impfstoff gegen das Coronavirus ein Impfzentrum eingerichtet. Dieses befindet sich in der Stadthalle Osterholz-Scharmbeck in der Jacob-Frerichs-Straße 1 in 27711 Osterholz-Scharmbeck.
Das Impfzentrum ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich. Termine zum Impfen können ausschließlich über das Land Niedersachsen vereinbart werden.
Derzeit erhält das Land Niedersachsen entsprechend seines Bevölkerungsanteils etwa 63.000 Impfstoffdosen pro Woche. Das bedeutet, dass noch nicht jede Person geimpft werden kann, die geimpft werden möchte. Bund und Länder sind daher gezwungen, zunächst bestimmte Personengruppen festzulegen, denen eine Impfung mit höchster Priorität ermöglicht wird.
Alle Bundesländer müssen sich an diese Reihenfolge halten. Nach der Verordnung werden zunächst folgende Personengruppen geimpft:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren […] sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Terminvereinbarungen für diese Personengruppe sind ab dem 28.01.2021 telefonisch unter 0800 99 88 665 oder online unter www.impfportal-niedersachsen.de möglich.
Dieser tabellarischen Darstellung des Landes Niedersachsen können Sie entnehmen, in welcher Reihenfolge Bürgerinnen und Bürger mit Vorerkrankungen oder jüngerer Altersgruppen voraussichtlich einen Termin für die Impfung vereinbaren können.
Die Impfung gegen das Coronavirus besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Impfterminen. Mit dem ersten Termin erhalten Sie damit unmittelbar einen Termin zur Zweitimpfung. Es ist wichtig, die Nachimpfung ebenfalls wahrzunehmen. Eine schriftliche Terminbestätigung und -erinnerung erfolgt per E-Mail oder per Post. In dieser wird ein QR-Code mitgeschickt, der beim Impftermin zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden muss. Zudem müssen vor der Impfung einige Unterlagen ausgefüllt werden (Anamnese, Einwilligungserklärung und Aufklärungsmerkblatt). Sie können die Unterlagen hier herunterladen und ausgefüllt mitbringen. Bei Fragen oder Unsicherheiten sprechen Sie die Mitarbeitenden des Impfzentrums gerne an.
Das Land Niedersachsen hat zum Thema Impfen zudem eine Seite mit häufig gestellten Fragen und Antworten erstellt. Die Inhalte werden laufend aktualisiert, sobald weitere Fakten und Erkenntnisse vorliegen.
Das Land Niedersachsen hat zudem eine Hotline geschaltet. Diese ist von Montag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0800 9988665 erreichbar.