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Kindertagesbetreuung
Für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung besteht ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten). Betreuungsplätze werden von verschiedenen Trägern angeboten.
Für die Nutzung der Angebote werden Teilnahmebeiträge bzw. Gebühren erhoben. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie können diese Beträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. Das letzte Jahr vor Schuleintritt ist kostenfrei.
Auch Hortbetreuung für schulpflichtige Kinder ist möglich und wird in gleicher Weise gefördert.
Für Kinder unter 3 Jahren besteht die Möglichkeit der Betreuung in Kindertagespflege oder in einer Kinderkrippe.
Der Landkreis Osterholz hat gemeinsam mit den Gemeinden einen landesweit vorzeigbaren Betreuungsstandard für die Krippenbetreuung etabliert. In mehreren altersexlusiven Gruppen werden nicht mehr als 10 Kinder von nicht weniger als 2 Fachkräften betreut. Die Fachkräfte sind besonders für die Betreuung und Förderung von Kindern unter 3 Jahren fortgebildet.
Kontaktadressen und weitere Informationen zu Kindertageseinrichtungen erhalten Sie bei der Verwaltung Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner/in
- Information Jugendamt

Kreisverwaltung, Hauptgebäude, Zimmer Großraumbüro 1. OG
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: +49 4791 930-284
Fax: +49 4791 930-230
E-Mail: jugendamt@landkreis-osterholz.de
Dienstleistung
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
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- Rathaus Gemeinde Ritterhude

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