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Familie und Kinder
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Das Jugendamt bietet Eltern, Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl von Informationen, Beratungen sowie praktische und finanzielle Hilfen zur Betreuung, Erziehung und Förderung.
Hierzu gehören auch die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Familienhilfe und Erziehungsberatung, die Jugendarbeit, der Jugendschutz und die Prävention vor Gewalt, Ausgrenzung und Benachteiligung.
Derzeitige Aufgabenschwerpunkte sind:
- Kindertagesbetreuung (§§ 22, 24 SGB VIII)
- Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII)
- Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII)
- Jugendarbeit/Jugendpflege (§ 11 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (§ 35a SGBVIII)
- Beistand- & Vormundschaften (§ 52a ff. SGB VIII, BGB)
- Unterhaltsvorschussleistungen (UVG)
- Jugendgerichtshilfe (§ 38 JGG)
- Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
Ansprechpartner/in
- Information Jugendamt

Kreisverwaltung, Hauptgebäude, Zimmer Großraumbüro 1. OG
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: +49 4791 930-284
Fax: +49 4791 930-230
E-Mail: jugendamt@landkreis-osterholz.de
Dienstleistung
- Adoption (Adoptionsvermittlung)
- Beistandschaft
- Vaterschaftsanerkennung
- Erziehungsbeistandschaft
- Bundeselterngeld
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Hilfen zur Erziehung
- Kinder- und Jugendschutz
- Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)
- Unterhaltsvorschuss
- Vormundschaft
- Zuschuss für den Besuch von Kindertagesstätten
- Zuschuss zu den Kosten der Tagespflege
Dokumente
6.12 Richtlinien Jugendarbeit (25 kB)
