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Soziales und Integration
Menschen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen und auch von anderer Seite nicht ausreichend unterstützt werden, können beim Sozialamt des Landkreises oder ihrer Wohnsitzgemeinde Hilfe beantragen.
Sie haben ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die Ihrem besonderen Bedarf entspricht, Sie zur Selbsthilfe befähigt, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichert.
Beim Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde können auch Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber beantragt werden.
Ansprechpartner/in
- Information Sozialamt

Kreisverwaltung, Hauptgebäude, Zimmer Großraumbüro 1. OG
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: +49 4791 930-284
Fax: +49 4791 930-11284
E-Mail: sozialamt@landkreis-osterholz.de
Links
- Stadt Osterholz-Scharmbeck
- Samtgemeinde Hambergen
- Gemeinde Grasberg
- Gemeinde Lilienthal
- Gemeinde Ritterhude
- Gemeinde Schwanewede
- Gemeinde Worpswede
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Rathaus Gemeinde Grasberg

- Rathaus Samtgemeinde Hambergen

- Rathaus Gemeinde Lilienthal

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- Rathaus Gemeinde Ritterhude

- Rathaus Gemeinde Schwanewede

- Rathaus Gemeinde Worpswede

